Elektronische Eingaben: was ab 2027 gilt.
Das BEKJ und die Plattform justitia.swiss bringen den verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehr. Was das für Fristen und Übermittlungsrisiken bedeutet — und wie Sie sich vorbereiten.
Die elektronische Kommunikation mit den Gerichten wird in der Schweiz von der Ausnahme zur Regel. Grundlage ist das Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ), das der Bund gemeinsam mit den Kantonen umsetzt. Die zentrale Plattform trägt den Namen justitia.swiss. Für Kanzleien bedeutet das: Der Weg über Papier und A-Post-Zustellung wird mittelfristig durch verpflichtende elektronische Eingaben abgelöst — und wer die Fristwahrung nicht an das neue Verfahren anpasst, riskiert vermeidbare Säumnis.
Der Zeitplan — was wann gilt
Das BEKJ tritt gestaffelt in Kraft:
- Teilinkraftsetzung per 1. Oktober 2025: In Kraft treten zunächst die organisatorischen Grundlagen — insbesondere die Errichtung der Trägerschaft, die Bund und Kantone gemeinsam betreiben, sowie der Aufbau und Betrieb der Plattform justitia.swiss.
- Vollständiges Inkrafttreten geplant per 1. Juli 2027: Ab diesem Zeitpunkt ist der elektronische Rechtsverkehr über die Plattform vorgesehen. Für berufsmässige Parteien — Anwältinnen und Anwälte sowie Behörden — ist die elektronische Eingabe nach einer Übergangsfrist verpflichtend; private Parteien können die Plattform freiwillig nutzen.
Die genauen Übergangsfristen und Ausführungsbestimmungen werden auf Verordnungsstufe konkretisiert und können sich noch ändern. Massgebend sind die jeweils geltenden Erlasse; diese Seite gibt den Stand der Planung wieder und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall.
Warum die elektronische Eingabe die Fristwahrung verändert
Schon heute gilt für elektronische Eingaben eine eigene Regel des rechtzeitigen Eingangs. Eine elektronisch übermittelte Eingabe ist fristwahrend, wenn das Informatiksystem der Plattform den Empfang vor Fristablauf bestätigt (vgl. Art. 143 Abs. 2 ZPO). Massgebend ist also nicht der Zeitpunkt, in dem Sie auf «Senden» klicken, sondern der Zeitpunkt der Empfangsbestätigung durch die Plattform. Daraus folgt ein neues Risikoprofil:
- Übermittlungsfehler am letzten Tag: Scheitert der Upload um 23:59 Uhr — wegen Dateigrösse, Format, Signatur oder einer Störung —, ist die Frist verpasst. Anders als beim Briefkasten gibt es keinen «Poststempel um Mitternacht» als Rettung.
- Formvorgaben: Elektronische Eingaben unterliegen technischen Anforderungen (unter anderem an das Dateiformat und die qualifizierte elektronische Signatur). Wird eine Vorgabe verfehlt, kann die Eingabe als nicht formgültig gelten.
- Nachweis: Die von der Plattform erzeugte Quittung mit Zeitstempel ist Ihr Beleg für die Rechtzeitigkeit — sie ist zu sichern und zu archivieren.
Was Kanzleien jetzt vorbereiten sollten
Der Umstieg lässt sich entschärfen, wenn drei Punkte früh geklärt sind:
- Fristen präzise kennen: Wer den letzten Tag exakt berechnet — mit kantonalen Feiertagen, Gerichtsferien und den Betreibungsferien nach Art. 63 SchKG —, gerät gar nicht erst in die Lage, um Mitternacht hochzuladen. Der Fristenrechner zeigt den Rechenweg offen.
- Nie auf den letzten Moment: Planen Sie die Eingabe mit Puffer, damit ein Übermittlungsfehler noch korrigierbar ist.
- Entwürfe früh finalisieren: Causidicus unterstützt bei der belegten Recherche und beim Entwurf, sodass die Eingabe rechtzeitig steht — die Prüfung und Unterschrift bleiben bei Ihnen.
Zur Klarstellung: Causidicus ist keine Übermittlungsplattform und ersetzt justitia.swiss nicht. Causidicus hilft, die Frist korrekt zu bestimmen und die Eingabe vorzubereiten — eingereicht wird über die offizielle Plattform.
Die Fristwahrung als Kernpunkt
Der elektronische Rechtsverkehr verlagert das Fristrisiko von der Post auf die Technik. Umso wichtiger wird die eine Grösse, die sich nicht dem System überlassen lässt: die korrekte Frist. Eine deterministische, nachvollziehbare Berechnung ist der Teil der Vorbereitung, der schon heute — unabhängig vom Plattform-Fahrplan — zuverlässig funktioniert. Weitere Systematik dazu auf der Seite Fristenberechnung im Schweizer Recht.