Fristenrechner
Verpasste Fristen gehören zu den häufigsten Haftungsfällen in der Anwaltschaft — und der Fehler steckt fast nie in der einfachen Addition, sondern im Fristenstillstand. Frontier-Sprachmodelle rechnen Verfahrensfristen frei aus dem Gedächtnis und legen die Gerichtsferien regelmässig falsch, um einen Tag verschoben oder gar nicht an. Der Fristenrechner von Causidicus tut das nicht: Er rechnet deterministisch nach Gesetz, zeigt seinen vollständigen Rechenweg und die massgebende Norm — und Sie bestätigen den Fristbeginn. Das Ergebnis ist ein nachvollziehbares Hilfsmittel, kein Orakel: Jede Zeile lässt sich gegen den Gesetzestext prüfen.
Was der Fristenrechner abdeckt
Der Rechner deckt die gehärteten Verfahrenserlasse ab — jene Bereiche, in denen die Fristenlogik abschliessend im Gesetz steht und sich deterministisch abbilden lässt:
- SchKG: Betreibungsferien und die Sonderregel von Art. 63 SchKG (Verschiebung, wenn das Fristende in die Betreibungsferien oder den Rechtsstillstand fällt).
- VwVG / ATSG: Stillstand der Fristen im Verwaltungs- und Sozialversicherungsverfahren.
- ZPO / StPO: Gerichtsferien und die dort geltenden Stillstandsregeln.
- 26 kantonale Feiertagstabellen: jeder Kanton mit seinen eigenen anerkannten Feiertagen — auch die, die nur regional gelten.
- Wochenend- und Feiertags-Verschiebung: fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder anerkannten Feiertag, verschiebt der Rechner auf den nächsten Werktag.
Ein durchgerechnetes Beispiel: der Osterstillstand
Eine 30-tägige Beschwerdefrist nach BGG wird am 10.03.2026 zugestellt. Naiv gerechnet endet sie am 09.04.2026 (10.03. plus 30 Tage). Dieses nominelle Fristende fällt jedoch mitten in den Osterstillstand vom 29.03. bis 12.04.2026 — während dieser Zeit steht die Frist still. Der Lauf wird ausgesetzt und erst nach Ende des Stillstands fortgesetzt; die massgebende Frist läuft damit am 24.04.2026 ab. Ein naiver Kalender- oder Modell-Rechner übersieht den Stillstand und meldet fälschlich den 09.04. — genau hier entstehen Haftungsfälle.
Vorschau mit eidgenössischen Feiertagen; kantonale Feinheiten und Art. 63 SchKG berechnet die App verbindlich. Fristbeginn selbst bestätigen.
Häufige Fragen
Ist die Berechnung verbindlich?
Nein. Der Fristenrechner ist ein Hilfsmittel. Er zeigt Rechenweg und massgebende Norm, damit Sie die Berechnung nachvollziehen und prüfen können — die Verantwortung für Frist und Fristbeginn bleibt bei Ihnen. Den Fristbeginn bestätigen Sie selbst.
Welche Kantone werden abgedeckt?
Alle 26 Kantone. Der Rechner führt für jeden Kanton eine eigene Feiertagstabelle, einschliesslich regional anerkannter Feiertage, und berücksichtigt sie bei der Wochenend- und Feiertags-Verschiebung.
Was ist der Fristenstillstand?
In bestimmten Zeiträumen — etwa den Gerichtsferien nach ZPO/StPO, den Betreibungsferien nach SchKG oder dem Stillstand nach VwVG/ATSG — läuft die Frist nicht weiter. Fällt das nominelle Fristende in einen solchen Zeitraum, wird der Lauf ausgesetzt und erst danach fortgesetzt. Das ist die häufigste Fehlerquelle bei der Fristberechnung.
Verlassen meine Daten den Mac?
Nein. Der Fristenrechner arbeitet vollständig on-device — die Berechnung findet lokal auf Ihrem Mac statt, es werden keine Daten übermittelt. Sie geben nur die Eckdaten der Frist ein; nichts davon verlässt das Gerät.
Welche Erlasse rechnet der Rechner nicht?
Nur die gehärteten Verfahrenserlasse (SchKG, VwVG, ATSG, ZPO, StPO) mit deterministisch abbildbarer Fristenlogik. Materielle oder vertragliche Fristen, deren Beginn von der Auslegung des Einzelfalls abhängt, gehören nicht in den Rechner — dort bleibt die Beurteilung bei Ihnen.