Kanton Waadt

Fristen & Feiertage im Kanton Waadt.

Anerkannte Feiertage, Gerichtsorganisation und kantonales Recht im grössten Kanton der Romandie.

Der Kanton Waadt ist der grösste Kanton der Romandie und einer der bevölkerungsstärksten der Schweiz. Für Fristen vor einem Waadtländer Gericht sind die dortigen — teils von der Deutschschweiz abweichenden — Feiertage massgebend, und das Verfahren wird auf Französisch geführt.

Anerkannte Feiertage, die eine Frist verschieben

Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Gerichtssitz staatlich anerkannten Feiertag, endet sie erst am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO, Art. 45 Abs. 1 BGG, Art. 20 Abs. 3 VwVG). Welche Feiertage anerkannt sind, bestimmt das kantonale Recht — hier die für die Fristberechnung wesentlichen Tage:

  • Neujahrstag (1. Januar) und 2. Januar
  • Karfreitag (Vendredi Saint) und Ostermontag (Lundi de Pâques)
  • Auffahrt (Ascension) und Pfingstmontag (Lundi de Pentecôte)
  • Bundesfeier (1. August)
  • Lundi du Jeûne fédéral (Montag nach dem dritten Sonntag im September)
  • Weihnachtstag (25. Dezember)

Ob ein Tag den Sonntagen gleichgestellt ist, kann innerhalb des Kantons — namentlich zwischen konfessionell geprägten Gemeinden — abweichen. Die verbindliche Prüfung bleibt Ihnen überlassen; der Fristenrechner von Causidicus führt die gehärtete, kantonsweise Feiertagstabelle nach und zeigt seinen Rechenweg.

Gerichtsorganisation im Überblick

Erstinstanzlich entscheiden die Tribunaux d'arrondissement; obere kantonale Instanz ist das Tribunal cantonal. Im öffentlichen Recht ist die Cour de droit administratif et public (CDAP) zuständig.

Gegen den letztinstanzlichen kantonalen Entscheid steht — je nach Streitwert und Materie — die Beschwerde an das Bundesgericht offen. Für deren 30-tägige Frist gelten der Stillstand nach Art. 46 BGG und die Feiertagsregel nach Art. 45 BGG; massgebend für die Feiertagsverschiebung bleibt dabei der Kalender am Sitz der Vorinstanz.

Kantonales Recht: typische Fragen aus Steuer- und Bauverfahren

Häufige Fragen betreffen die Loi sur les impôts directs cantonaux (LI) und die Loi sur l'aménagement du territoire et les constructions (LATC). Causidicus antwortet auf Französisch, wenn die Frage französisch gestellt wird — mit Verweis auf die herangezogene kantonale Norm.

Für die Einsprache gegen die Veranlagung der kantonalen und kommunalen Steuern gilt eine bundesrechtlich harmonisierte Frist von 30 Tagen (Art. 48 StHG). Die anschliessenden Rechtsmittelfristen sowie die Fristen im Bau- und Planungsrecht richten sich nach kantonalem Recht und sind im Einzelfall zu prüfen — auch auf sie wirkt die Wochenend- und Feiertagsregel dieses Kantons. Solche Fragen beantwortet Causidicus quellengestützt, ohne dass Akten das Gerät verlassen.

Ein Rechenbeispiel für diesen Kanton

Fällt ein Fristende auf den Lundi du Jeûne fédéral (Montag nach dem dritten Sonntag im September), verschiebt es sich in der Waadt auf den Dienstag — in den meisten Deutschschweizer Kantonen liefe die Frist an diesem Montag ab. Reicht eine Frist über den Sommer, ist zusätzlich der Gerichtsferien-Stillstand vom 15. Juli bis 15. August zu beachten; erst nach dessen Ende wird die Feiertags- und Wochenendregel wieder relevant.

Die kantonale Fristenfalle

Waadt kennt den Lundi du Jeûne fédéral als Feiertag — ein Tag, den die meisten Deutschschweizer Kantone nicht als arbeitsfrei anerkennen. Zugleich fehlt der Stephanstag (26. Dezember), der in Zürich oder Bern eine Frist verschiebt. Der Gerichtssitz entscheidet.

So wahren Sie eine Frist in diesem Kanton

  1. Den Gerichts- oder Behördensitz bestimmen — er entscheidet, welche kantonale Feiertagstabelle gilt.
  2. Zuerst Stillstand bzw. Betreibungsferien (Art. 63 SchKG) anwenden, danach die Wochenend- und Feiertagsverschiebung — nie umgekehrt.
  3. Den Fristbeginn selbst bestätigen und den Rechenweg dokumentieren.

So arbeitet Causidicus in diesem Kanton

Der Fristenrechner berücksichtigt die kantonale Feiertagstabelle sowie Gerichtsferien, Stillstand und die Betreibungsferien nach Art. 63 SchKG — deterministisch und mit offenem Rechenweg. Fragen zum kantonalen Recht beantwortet Causidicus quellengestützt: Jede Aussage wird auf den abgerufenen Erlass gestützt und mit der Quelle verlinkt, unsichere Passagen werden markiert statt versteckt. Die Prüfung, Verantwortung und Unterschrift bleiben bei Ihnen. Die Verarbeitung findet in der Standard-Stufe on-device auf dem Mac statt; die kantonale Abdeckung wird laufend erweitert.

Weitere Kantone: Zürich · Bern · Waadt · Genf · Aargau · St. Gallen · Luzern · Tessin

Systematik und Beispiele: Fristenberechnung im Schweizer Recht.