Kanton St. Gallen

Fristen & Feiertage im Kanton St. Gallen.

Anerkannte Feiertage, Gerichtsorganisation und kantonales Recht in der grössten Ostschweizer Region.

Der Kanton St. Gallen ist die grösste Ostschweizer Rechtsregion und konfessionell gemischt. Für Fristen vor einem St. Galler Gericht gelten die kantonal anerkannten Feiertage, wobei einzelne davon konfessionell geprägt sind.

Anerkannte Feiertage, die eine Frist verschieben

Fällt das Ende einer Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Gerichtssitz staatlich anerkannten Feiertag, endet sie erst am nächsten Werktag (Art. 142 Abs. 3 ZPO, Art. 45 Abs. 1 BGG, Art. 20 Abs. 3 VwVG). Welche Feiertage anerkannt sind, bestimmt das kantonale Recht — hier die für die Fristberechnung wesentlichen Tage:

  • Neujahrstag (1. Januar)
  • Karfreitag und Ostermontag
  • Auffahrt und Pfingstmontag
  • Bundesfeier (1. August)
  • Allerheiligen (1. November) — kantonal anerkannt
  • Weihnachtstag (25. Dezember) und Stephanstag (26. Dezember)

Ob ein Tag den Sonntagen gleichgestellt ist, kann innerhalb des Kantons — namentlich zwischen konfessionell geprägten Gemeinden — abweichen. Die verbindliche Prüfung bleibt Ihnen überlassen; der Fristenrechner von Causidicus führt die gehärtete, kantonsweise Feiertagstabelle nach und zeigt seinen Rechenweg.

Gerichtsorganisation im Überblick

Erstinstanzlich entscheiden die Kreisgerichte; obere Instanz ist das Kantonsgericht St. Gallen. St. Gallen verfügt über ein eigenes Handelsgericht (einer von vier Kantonen) sowie über ein Verwaltungs- und ein Versicherungsgericht.

Gegen den letztinstanzlichen kantonalen Entscheid steht — je nach Streitwert und Materie — die Beschwerde an das Bundesgericht offen. Für deren 30-tägige Frist gelten der Stillstand nach Art. 46 BGG und die Feiertagsregel nach Art. 45 BGG; massgebend für die Feiertagsverschiebung bleibt dabei der Kalender am Sitz der Vorinstanz.

Kantonales Recht: typische Fragen aus Steuer- und Bauverfahren

Kantonalrechtliche Fragen betreffen häufig das Steuergesetz (StG) und das Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons St. Gallen mit ihren Rechtsmittelfristen.

Für die Einsprache gegen die Veranlagung der kantonalen und kommunalen Steuern gilt eine bundesrechtlich harmonisierte Frist von 30 Tagen (Art. 48 StHG). Die anschliessenden Rechtsmittelfristen sowie die Fristen im Bau- und Planungsrecht richten sich nach kantonalem Recht und sind im Einzelfall zu prüfen — auch auf sie wirkt die Wochenend- und Feiertagsregel dieses Kantons. Solche Fragen beantwortet Causidicus quellengestützt, ohne dass Akten das Gerät verlassen.

Ein Rechenbeispiel für diesen Kanton

Fällt ein Fristende auf Allerheiligen (1. November), verschiebt es sich in St. Gallen auf den nächsten Werktag, weil der Tag kantonal anerkannt ist — in Zürich oder Bern liefe dieselbe Frist am 1. November ab. Trifft der 1. November auf einen Samstag, wandert das Fristende sogar auf den Montag. Auch hier gilt: zuerst einen allfälligen Stillstand berücksichtigen, dann die Feiertags- und Wochenendregel anwenden.

Die kantonale Fristenfalle

St. Gallen anerkennt Allerheiligen als Feiertag — anders als etwa Zürich, Bern oder die Romandie-Kantone. Weitere katholische Feiertage können regional hinzukommen; die verbindliche Zuordnung hängt vom Gerichtssitz ab.

So wahren Sie eine Frist in diesem Kanton

  1. Den Gerichts- oder Behördensitz bestimmen — er entscheidet, welche kantonale Feiertagstabelle gilt.
  2. Zuerst Stillstand bzw. Betreibungsferien (Art. 63 SchKG) anwenden, danach die Wochenend- und Feiertagsverschiebung — nie umgekehrt.
  3. Den Fristbeginn selbst bestätigen und den Rechenweg dokumentieren.

So arbeitet Causidicus in diesem Kanton

Der Fristenrechner berücksichtigt die kantonale Feiertagstabelle sowie Gerichtsferien, Stillstand und die Betreibungsferien nach Art. 63 SchKG — deterministisch und mit offenem Rechenweg. Fragen zum kantonalen Recht beantwortet Causidicus quellengestützt: Jede Aussage wird auf den abgerufenen Erlass gestützt und mit der Quelle verlinkt, unsichere Passagen werden markiert statt versteckt. Die Prüfung, Verantwortung und Unterschrift bleiben bei Ihnen. Die Verarbeitung findet in der Standard-Stufe on-device auf dem Mac statt; die kantonale Abdeckung wird laufend erweitert.

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Systematik und Beispiele: Fristenberechnung im Schweizer Recht.